Kundengarantien

1. Informations- und Vertriebsgarantie

Wir garantieren Ihnen aktuelle und korrekte Tarif- und Angebotsinformationen sowohl im Regelbetrieb als auch bei planmäßigen Änderungen im Betriebsablauf. Das gilt sowohl für die Aushänge an Verkehrsstationen, als auch für Informationen in den Fahrzeugen und im Internet. Im Störungsfall mit der Konsequenz des Stillstands des Zugs informieren wir Sie in unseren Fahrzeugen umgehend, maximal innerhalb drei Minuten nach Störungseintritt sowie alle zehn Minuten, in der Regel mit Angabe der Störungsursache und der voraussichtlichen Dauer der Störung. Wenn wir Sie falsch informieren und Sie dadurch mit der falschen Verbindung fahren und zu spät an Ihrem Ziel ankommen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Zugbegleiter oder bei der Kundentelefonnummer (03693 50860) – wir informieren Sie über Ihre Fahrtmöglichkeiten. Als Entschädigung erhalten Sie bei einem Verschulden unsererseits ein Garantieticket.

Sie haben stets die Möglichkeit, beim Personal im Zug oder an einem funktionsfähigen Automaten Fahrausweise der anzuwendenden Verbundtarife (Ausnahme von Abokarten) sowie Fahrausweise im Nahverkehr, mit und ohne Ermäßigung durch Kundenkarten, einschließlich Sonderangebote mit allen Zielen im Bediengebiet, sowie mindestens 70 weiteren Zielen außerhalb des Bediengebiets zu erwerben. Haben Sie auf Grund fehlerhafter Informationen zum anzuwendenden Tarif unsererseits einen zu hohen Fahrpreis gezahlt oder Sie nicht einen der o. g. Fahrschein erwerben können, entschädigen wir Sie mit einem Garantieticket. Das gleiche gilt, wenn Sie keine Möglichkeit haben, im Zug eine Fahrkarte gemäß bestehender Vertriebsmöglichkeiten zu erwerben.

Bitte beachten Sie: Eine Garantie für die Angaben der Informationsmedien, die nicht im Verantwortungsbereich des EVU liegen (z. B. Zugzielanzeiger an Bahnsteigen und Durchsagen an Bahnsteigen), kann leider nicht übernommen werden.

2. Einstiegsgarantie

Wir garantieren Ihnen den Einstieg in unsere Züge.

Züge, die im Startbahnhof schon bereitgestellt sind, sind für Sie betretbar, so dass Sie schon frühzeitig einen Sitzplatz einnehmen können und etwa bei Regen und im Winter geschützt sind, es sei denn, betriebliche Gründe stehen dem entgegen. Wenn Sie nicht vorab den Zug betreten können, melden Sie sich bitte bei Ihrem Zugbegleiter oder bei der Kundentelefonnummer 03693 50860. Wir informieren Sie über die Gründe. Als Entschädigung erhalten Sie, wenn die Verweigerung des Zutritts unberechtigt war, unsererseits ein Garantieticket.

Sollten Sie in der Mobilität eingeschränkt sein, etwa weil Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, unterstützen wir Sie beim Einstieg in den Zug, entweder durch technische Vorrichtungen (Rampe) oder unser Personal, das Ihnen helfend zur Hand geht. Sollten Sie, etwa weil die technischen Vorrichtungen defekt sind, als Mobilitätseingeschränkter keinen Zugang zu einem unserer Züge im Sinne der Einstiegsgarantie haben, garantiert das EVU die alternative Weiterbeförderung. Melden Sie sich dazu bitte bei Ihrem Zugbegleiter oder bei der Kundentelefonnummer zum Ortstarif (03693 50860).

Bitte beachten Sie: Eine Garantie für den Einstieg an Bahnsteigen mit unzureichender Bahnsteighöhe kann leider nicht übernommen werden.

Hier finden Sie die aktuelle Bahnsteighöhe für die gewünschte Station.

3. Antwortgarantie

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und korrekte Antwort. Egal ob Sie uns anrufen, uns faxen, uns eine E-Mail schicken, uns schreiben oder unsere Mitarbeiter ansprechen, wir geben Ihnen freundlich und kompetent Auskunft.

Anregungen und Hinweise, die schriftlich bei uns eingehen, beantworten wir Ihnen innerhalb von zehn Arbeitstagen. Mündliche Anfragen beantworten wir umgehend.

4. Sauberkeitsgarantie

Wir garantieren Ihnen Sauberkeit.

Wir reinigen unsere Fahrzeuge regelmäßig vor und im laufenden Betrieb. Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise auf Verschmutzungen. Sollte Ihnen trotz unserer Bemühungen einmal ein Kleidungsstück im Zug verschmutzen, erstatten wir Ihnen die Reinigungskosten (bis 25 €). Dies erfordert die Vorlage des Reinigungskostenbelegs und die vollständigen Angaben im Garantieformular.

 

Das GARANTIETICKET - wie funktioniert`s?
Sollten wir unsere Garantien einmal nicht einhalten können und Ihnen gar ein Schaden entstehen, können Sie mit unserer Kundengarantiekarte, die in den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn ausliegt, Ihr Garantieticket im Wert von 6,50 € beantragen.
Füllen Sie einfach die erforderlichen Angaben zu Ihrem Schadensfall aus und geben Sie das Formular zusammen mit Ihrer Fahrkarte bzw. einer Kopie der Fahrkarte bei unserem Personal im Zug oder in unserem Kundencenter der Süd•Thüringen•Bahn im Bahnhof Meiningen ab bzw. richten Sie es per Post direkt an: Kundencenter der Süd•Thüringen•Bahn GmbH, Lindenallee 1, 98617 Meiningen.

Schnell und bequem: Nutzen Sie auch unseren Online-Service und beantragen Ihr Garantieticket direkt über das nachfolgende Webformular.  

Kundengarantien (Global)

Hier finden Sie unsere  Datenschutzerklärung. Die von mir angegebenen Daten werden zur Bearbeitung der Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert.
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