Barrierefreies Reisen

Alle Fahrzeuge der Süd•Thüringen•Bahn ermöglichen einen barrierefreien Zugang (nach der Norm: Technische Vorschriften für den interoperablen Eisenbahnverkehr - kurz TSIPRM-Norm) für die Bahnsteighöhe 550 cm. Jedes Fahrzeug verfügt zusätzlich über eine mobile Faltrampe, mit der ein bequemer Ein- und Ausstieg bei Bahnsteighöhen von 380 und 760 cm sichergestellt wird. 

Alle Züge besitzen einen hohen Niederfluranteil und breite Doppelschwenktüren. Das geräumige Mehrzweckabteil im Niederflurbereich ist vorrangig für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fahrräder reserviert. In unmittelbarer Nähe zu den Türen haben Schwerbeschädigte die Möglichkeit auf speziell ausgewiesenen Sitzgelegenheiten Platz zu nehmen.

Mobilitätseingeschränkte Reisende wenden sich bitte direkt an unser Service-Telefon unter der Rufnummer 03693 50860. Bitte melden Sie Ihre Reise mindestens zwei Werktage vor Fahrtantritt an. Wir kümmern uns in Zusammenarbeit mit der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Fahrt.

Ist Ihre Station barrierefrei ausgebaut? Wie ist der Zugang zu den Bahnsteigen beschaffen? Das erfahren Sie aus der Stationsdatenbank auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG sowie der Übersicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft GmbH (BEG)

Über die Verfügbarkeit der Aufzüge am Bahnhof können Sie sich hier informieren: https://www.bahnhof.de/bahnhof-de

Zur Bestimmung der Ausstiegsseite beachten Sie bitte die Ansagen im Fahrzeug bzw. die bei Türfreigabe aufleuchtenden Drucktaster. Im Zug müssen Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis im Original und die Wertmarke vorweisen können. Eine Kopie reicht nicht aus.

Ist in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis ein B vermerkt? Dann werden Sie – gemeinsam mit der ebenfalls eingetragenen Begleitperson in den Zügen der Erfurter Bahn/Süd•Thüringen•Bahn gemäß Sozialgesetzbuch kostenfrei befördert. Im Fall eines Schienenersatzverkehr (SEV) können wir mobilitätseingeschränkte Personen nur befördern, wenn entsprechende Busse zur Verfügung stehen.

Benutzen Sie einen Rollstuhl? Kein Problem, in jedem Zug haben wir eine Mobilitätsrampe an Bord.

Begleithunde und Blindenführhunde: Blinde bzw. sehgeschädigte Reisende sind berechtigt, kostenfrei einen Blindenhund in den Zügen mitzuführen. Zu den allgemeinen Regelungen gibt es für diese Hunde Ausnahmen. Blindenführhunde und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX sind jeweils von der Maulkorbpflicht ausgenommen und werden kostenfrei befördert

Keine Angst vor Automaten. Die Fahrkartenautomaten in unseren Zügen ist für eine bargeld- und kontaktlose Zahlung mit Ihrer EC- oder Kreditkarte ausgerüstet. Bei der Menü-Führung haben wir Wert darauf gelegt, dass sie einfach zu bedienen sind.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer "Reiseinformationen für Fahrgäste mit Handicap".

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