Barrierefreies Reisen

Alle Fahrzeuge der Süd•Thüringen•Bahn ermöglichen einen barrierefreien Zugang (nach der Norm: Technische Vorschriften für den interoperablen Eisenbahnverkehr - kurz TSIPRM-Norm) für die Bahnsteighöhe 550 cm. Jedes Fahrzeug verfügt zusätzlich über eine mobile Faltrampe, mit der ein bequemer Ein- und Ausstieg bei Bahnsteighöhen von 380 und 760 cm sichergestellt wird. Unsere Züge sind barrierefrei eingerichtet. So verfügen alle unsere Fahrzeuge über einen hohen Niederfluranteil, breite Doppelschwenktüren, Faltrampen, ein Mehrzweckabteil mit Vorrang für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sowie über ein behindertenfreundliches WC.

In unmittelbarer Nähe zu den Türen haben mobilitätseingeschränkte Fahrgäste die Möglichkeit, im barrierefreien Niederflurbereich auf ausgewiesenen Sitzgelegenheiten Platz zu nehmen. Ein Teil unserer Fahrzeugflotte ist mit einem weiteren Mehrzweckabteil ausgestattet, um unsere Kapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder zu erhöhen.

Zur Bestimmung der Ausstiegsseite beachten Sie bitte die Ansagen im Fahrzeug bzw. beachten Sie die bei Türfreigabe aufleuchtenden Drucktaster.

Im Zug müssen Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis im Original und die Wertmarke vorweisen können. Eine Kopie reicht nicht aus. Ist in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis ein B vermerkt, werden Sie, gemeinsam mit der eingetragenen Begleitperson in den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn gemäß Sozialgesetzbuch, entgeltfrei befördert. Im Fall eines Schienenersatzverkehr (SEV) können wir mobilitätseingeschränkte Personen nur befördern, wenn entsprechende Busse zur Verfügung stehen.

Rollstuhl: Für Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben wir in jedem Zug eine Mobilitätsrampe an Bord, um einen sicheren Zustieg zu ermöglichen.

Begleithunde und Blindenführhunde: Blinde bzw. sehgeschädigte Reisende sind berechtigt, kostenfrei einen Blindenhund in den Zügen mitzuführen. Zu den allgemeinen Regelungen gibt es für diese Hunde Ausnahmen. Blindenführhunde und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX sind jeweils von der Maulkorbpflicht ausgenommen und werden entgelfrei befördert.

Mitnahme von Elektro-Scootern: Eine unentgeltliche Beförderung von Elektro-Scootern und deren Unterbringung auf dem Rollstuhlstellplatz ist von der Einhaltung der ISO-Maße, den geltenden Gewichtsgrenzen sowie einer amtlich anerkannten Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“) abhängig. Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist eine Beförderung ausgeschlossen.

Die Bahnhöfe: In unserem Streckennetz befahren wir auch barrierefreie Bahnhöfe. Der Zustieg in unsere Züge ist durch den Niederflur-Einstieg sowie der mobilen Faltrampe immer gegeben. Welche Bahnhöfe barrierefrei sind, erfahren Sie aus der Stationsdatenbank auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG sowie der Übersicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft GmbH (BEG). Über die Verfügbarkeit der Aufzüge am Bahnhof können Sie sich hier informieren: https://www.bahnhof.de/bahnhof-de

Mobilitätseingeschränkte Reisende wenden sich bitte direkt an unser Service-Telefon unter der Rufnummer 03693 50860. Bitte melden Sie Ihre Reise mindestens zwei Werktage vor Fahrtantritt an. Wir kümmern uns in Zusammenarbeit mit der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Fahrt.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer "Reiseinformationen für Fahrgäste mit Handicap".

Störungsmeldungen von Bahneinrichtungen

Mobilitätseingeschränkte Reisende können sich direkt bei unserem Servicetelefon unter 03693 50860 melden, wenn z.B. ein Aufzug nicht funktioniert. Wir bemühen uns dann, über die DB Station&Service AG kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Über die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (Tel.: 030 65212888) erhalten Sie konkrete Auskünfte zu Einstiegshilfen auf Bahnhöfen, wie Hublifte u.a.