Barrierefreies Reisen - Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Unsere barrierefreien Züge
Alle Fahrzeuge der Süd•Thüringen•Bahn ermöglichen einen barrierefreien Zugang (nach der Norm: Technische Vorschriften für den interoperablen Eisenbahnverkehr - kurz TSIPRM-Norm) für die Bahnsteighöhe 550 cm. Jedes Fahrzeug verfügt zusätzlich über eine mobile Faltrampe, mit der ein bequemer Ein- und Ausstieg bei Bahnsteighöhen von 380 und 760 cm sichergestellt wird. Unsere Züge sind barrierefrei eingerichtet.
Ausstattung unserer Züge:
- Hoher Niederfluranteil mit breiten Doppelschwenktüren
- Geräumiges Mehrzweckabteil für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen. Die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgäste hat Vorrang.
- Spezielle Sitzplätze für Schwerbeschädigte nahe den Türen
Wichtige Hinweise für Ihre Fahrt
Im Zug müssen Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis im Original und die Wertmarke vorweisen können. Eine Kopie reicht nicht aus. Ist in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis ein "B" vermerkt, werden Sie, gemeinsam mit der eingetragenen Begleitperson in den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn gemäß Sozialgesetzbuch, entgeltfrei befördert. Im Fall eines Schienenersatzverkehr (SEV) können wir mobilitätseingeschränkte Personen nur befördern, wenn entsprechende Busse zur Verfügung stehen.
Ihre Reiseplanung
Mobilitätseingeschränkte Reisende werden gebeten, ihre Fahrt mindestens zwei Werktage vor Reiseantritt in unserem Kundencenter unter kundencenter@sued-thueringen-bahn.de oder telefonisch unter 03693 50860 anzumelden. In Zusammenarbeit mit der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Fahrt.
In unserem Streckennetz befahren wir auch barrierefreie Bahnhöfe. Der Zustieg in unsere Züge ist durch den Niederflur-Einstieg sowie der mobilen Faltrampe immer gegeben.
Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Station und den Zugang zu den Bahnsteigen finden Sie in der Stationsdatenbank auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG sowie in der Übersicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft GmbH (BEG). Über die aktuelle Verfügbarkeit der Aufzüge am Bahnhof können Sie sich hier informieren: bahnhof.de.
Störungsmeldungen von Bahneinrichtungen
Mobilitätseingeschränkte Reisende können sich direkt bei unserem Servicetelefon unter 03693 50860 melden, wenn z.B. ein Aufzug nicht funktioniert. Wir bemühen uns dann, über die DB Station&Service AG kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Über die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (Tel.: 030 65212888) erhalten Sie konkrete Auskünfte zu Einstiegshilfen auf Bahnhöfen, wie Hublifte u.a.
Blinde bzw. sehgeschädigte Reisende sind berechtigt, kostenfrei einen Blindenhund in den Zügen mitzuführen. Zu den allgemeinen Regelungen gibt es für diese Hunde Ausnahmen. Blindenführhunde und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX sind jeweils von der Maulkorbpflicht ausgenommen und werden entgelfrei befördert.
Für Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben wir in jedem Zug eine Mobilitätsrampe an Bord, um einen sicheren Zustieg zu ermöglichen.
Eine unentgeltliche Beförderung von Elektro-Scootern und deren Unterbringung auf dem Rollstuhlstellplatz ist von der Einhaltung der ISO-Maße, den geltenden Gewichtsgrenzen sowie einer amtlich anerkannten Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“) abhängig. Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist eine Beförderung ausgeschlossen.
An unseren Fahrkartenautomaten können Sie sowohl bargeldlos mit EC- oder Visa-Karte als auch mit Bargeld bezahlen.