Aktueller Sachstand zum 9-EURO-Ticket

Mit Beschluss des Bundestages vom 20.05.2022 wurde zum 01.06.2022 das 9-EURO-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für den Zeitraum vom 01.06.-31.08.2022 eingeführt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt, die wir stetig aktualisieren. Stand: 08.06.2022

Für Neukunden

Was:

Das 9-EURO-Ticket ist eine Monatskarte, die bundesweit im Nahverkehr genutzt werden kann und Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung ist.

Geltungsbereich:

Das Ticket gilt für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Das Ticket gilt nur zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis.

Zeitliche Gültigkeit:

Das 9-EURO-Ticket kann für den Zeitraum 01.06. - 31.08.2022 monatlich erworben werden. Das Ticket ist jeweils vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats gültig.

Ticketkauf:

Das 9-EURO-Ticket kann bei der Süd•Thüringen•Bahn an allen Fahrkartenautomaten in den Zügen und auf den Stationen sowie in unseren Kunden- und Service-Centern erworben werden.

Mitnahmeregelungen/Übertragbarkeit:

Das 9-EURO-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Kinder unter 6 Jahren reisen in Begleitung entgeltfrei. Kinder im Alter von 6-14 Jahre benötigen eine gültige Fahrkarte, bspw. ein 9-EURO-Ticket.

Fahrradmitnahme:

In den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn ist die Fahrradmitnahme in Abhängigkeit von freien Kapazitäten entgeltfrei. Über die Mitnahme entscheidet unser Service-Personal. Dies gilt auch bei der Fahrt mit der Süd•Thüringen•Bahn im Rahmen des 9-EURO-Tickets.

Umtausch:

Der Umtausch und die Rückgabe des 9-EURO-Tickets sind ausgeschlossen.

Ausschluss im Fernverkehr:

Das 9-EURO-Ticket ist in den Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC, EC oder Flixtrain) nicht gültig.

 

Für Abonnenten

Geltungsbereich:

Für Abonnenten der Süd•Thüringen•Bahn wird der räumliche Geltungsbereich des bestehenden Abonnements auf eine bundesweite Anerkennung erweitert. Das bedeutet, die Abo-Karte kann bundesweit für Reisen in Nahverkehrszügen genutzt werden.

Mitnahmeregelungen und Übertragbarkeit

Die bestehenden Regelungen zur Mitnahme oder Übertragbarkeit etc. gelten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unverändert weiter.

Mit einem VMT Abo Plus gilt die Mitnahmeregelung ausschließlich im Verbundgebiet des VMT. Außerhalb des VMT-Gebietes können keine Personen auf dem Abo mitfahren. Mitreisende benötigen dann ebenfalls ein gültiges Ticket, zum Beispiel ein 9-EURO-Ticket.

Gleiches gilt für ein übertragbares VMT-Abo. Dieses kann ausschließlich für Fahrten im VMT-Gebiet auf andere Personen übertragen werden.

Kinder unter 6 Jahren reisen in Begleitung entgeltfrei. Kinder im Alter von 6-14 Jahre benötigen eine gültige Fahrkarte bspw. ein 9-EURO-Ticket.

Ist eine Kündigung des bestehenden Abo`s oder des Azubi-Tickets Thüringen erforderlich?

Nein. Für die Inanspruchnahme des bundesweiten Geltungsbereiches des 9-EURO-Tickets ist keine Kündigung des bestehenden Abonnements oder des Azubi-Tickets Thüringen erforderlich. Das Abonnement kann damit wie ein 9 € - Ticket genutzt werden. Den Abbuchungsbetrag passen wir für den Zeitraum von Juni bis August 2022 entsprechend an, sodass monatlich ebenfalls nur die 9,00 € für das Abonnement zu bezahlen sind.

Fahrradmitnahme:

In den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn ist die Fahrradmitnahme in Abhängigkeit von freien Kapazitäten entgeltfrei. Über die Mitnahme entscheidet unser Service-Personal. Dies gilt auch bei Ihrer Fahrt mit der Süd•Thüringen•Bahn im Rahmen des 9-EURO-Tickets.

Ausschluss im Fernverkehr:

Das 9-EURO-Ticket ist in den Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC, EC oder Flixtrain) nicht gültig.

 

Hinweis: Mit dem Laminieren des 9-EURO-Tickets verfärbt sich das Thermopapier. Das Ticket wird damit unbrauchbar und somit ungültig.

Eine Übersicht zu den FAQ zum 9-EURO-Ticket finden Sie hier in deutsch und englisch.

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes: 9-EURO-Ticket für Neukunden und Stammkunden/Abonnenten.

Aktuelle Informationen und Pressemitteilungen vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen finden Sie hier.